Kommunale Dienstleistungen
Hausmüllentsorgung
Die GEG führt auf vertraglicher Grundlage die Restabfallentsorgung im Stadtgebiet
der Hansestadt Greifswald durch. Entsprechend der Satzung über die Entsorgung von Abfällen
in Greifswald unterliegen alle Haushalte, Betriebe und Einrichtungen einem Anschluß- und
Benutzungszwang,
d.h. sie
müssen mit einem zugelassenen Restabfallbehälter mit gültiger
Gebührenmarke angeschlossen sein.
Hierfür stehen z.Z. folgende Restabfallbehälter zur Verfügung:
MGB
MGB
MGB
MGB
Der Anschlußpflichtige kann die Entleerungsfolge selbst bestimmen.
Dies reicht von 3 x wöchentlich bis 14- tägig. Zu beachten hierbei ist,
daß in festgelegten Eigenheimgebieten lediglich eine 14- tägige Entsorgung stattfindet.
In der Hansestadt Greifswald hat der Anschlußpflichtige zum Ende jeden Quartals die
Möglichkeit der kostenpflichtigen Umbestellung auf ein Restabfallbehälter seiner Wahl.
Die Beauftragung hierfür muß bis zum Ende des 2. Monats eines Quartals schriftlich vorliegen.
Für kurzfristigen erhöhten Anfall von Restabfall besteht die Möglichkeit,
zusätzlich Abfallsäcke bei der Greifswald Entsorgung GmbH käuflich zu erwerben und am
Abfuhrtag neben den Restabfallbehälter zu stellen.
Ab-, An- und Umbestellungen sind schriftlich zu richten an:
Veo GmbH
Entsorgungsbüro
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
Tel.: 038355/69520
Fax: 038355/69525